Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Rosch Computer GmbH


§ 1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden und der Rosch Computer GmbH, Ostring 13, D-65205 Wiesbaden, vertreten durch Herrn Dipl.-Inf. Roman Scheibert, USt-IdNr.: DE212530423, AG Wiesbaden, HRB 17823, (nachfolgend: Rosch) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch Vereinbarungen in Textform per E-Mail zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern Rosch diesen nicht ausdrücklich in Textform per E-Mail zugestimmt hat.

§ 2. Nachweis der Unternehmereigenschaft

Die Webseite und Produkte von Rosch (https://www.rosch-computer.de/) richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Rosch kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe seiner USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von ihm vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3. Vertragsgegenstand

  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB sowie aus dem Inhalt der jeweiligen Auftragsbestätigung mit den dazugehörigen und darin in Bezug genommenen Dokumenten.
  2. Umfang, Beschaffenheit und freigegebene Einsatzumgebung der Lieferungen und Leistungen richten sich nach der bei Vertragsabschluss dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung (lt. Auftragsbestätigung) sowie der Spezifikationen und Dokumentation.
  3. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck und dürfen nicht anderweitig genutzt werden.
  4. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  5. Diese AGB gelten, soweit nichts anderes in Textform per E-Mail zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, immer vorrangig.
  6. Aufgrund der jeweiligen aktuellen Marktsituation sind die vertraglich vereinbarten Preise und Lieferzeiten abhängig von den Lieferanten von Rosch. Sofern Rosch veränderte Lieferzeiten und Einkaufpreise von seinen Lieferanten erhält, hält sich Rosch in dem Fall das Recht vor, die mit dem Kunden vereinbarten Lieferzeiten und Preise entsprechend anzupassen.
  7. Rosch hält sich das Recht vor, im Falle von sonstigen marktbedingten Veränderungen, Preise und Lieferzeiten anzupassen.

§ 4. Registrierung auf der Webseite; Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  1. Der Kunde kann auf der Webseite ein Kundenkonto für sich anlegen. Mit der Anmeldung wählt der Kunde einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und dieses Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2. Nachdem der Kunde eine Bestätigung seiner Registrierung und seiner Freischaltung erhalten hat, hat er Zugang zu seinem Kundenkonto.
  3. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von Rosch angebotenen Waren.
  4. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde unter dem Link https://www.rosch-computer.de/datenschutz abrufen.
  5. Der Kunde kann seine Registrierung unter „Mein Konto“ jederzeit wieder löschen. Soweit sich seine persönlichen Angaben ändern, sind Kunden selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

§ 5. Zustandekommen des Vertrags; Vertragssprache

  1. Die Darstellung der Produkte und Waren auf der Webseite stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
  2. Der Kunde hat folgende Möglichkeit, sich über die aktuellen Preise der Produkte und Waren zu informieren:
    • Der Kunde wählt das gewünschte Produkt auf der Webseite aus und stellt eine Produktpreisanfrage über den Button „Produktpreisanfrage“. Daraufhin wird er zur Produktanfrage-Maske weitergeleitet, in welcher er seine Daten eintragen kann. Rosch wird den Kunden dann über den angefragten Preis per E-Mail informieren.
    • Der Kunde kann sich auch über den Button „Für die Preisanzeige anmelden“ an sein Kundenkonto weiterleiten lassen und sich dort über den jeweiligen Preis informieren.
    • Sofern der Preis für das ausgewählte Produkt bereits auf der Webseite angegeben ist, kann der Kunde das Produkt unverbindlich anfragen.
  3. Eine verbindliche Bestellung oder Vertragsabschluss allein über die Webseite kommt nicht zustande.
  4. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, sobald der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail von Rosch erhalten hat.
  5. Für den Vertragsabschluss gilt, ausschließlich die deutsche Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen erfolgen lediglich zur Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

§ 6. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges per E-Mail vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung, Verladung und Versand zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Der Abzug von Skonto ist nur nach schriftlicher (per E-Mail) besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei neuen Kunden oder in sonstigen sachlich gerechtfertigten Fällen behält sich Rosch vor, eine Vorleistung des Kunden zu verlangen.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, vorbehalten.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Rosch behält sich das Eigentum an den gelieferten Anlagen und Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt ebenfalls für alle zukünftigen Lieferungen, dies auch dann, wenn Rosch sich nicht ausdrücklich hierauf beruft. Rosch ist berechtigt, die gekaufte Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Rosch unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Rosch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Rosch entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr befugt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Rosch in Höhe des mit Rosch vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Rosch, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Rosch wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gekauften Ware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für Rosch. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Rosch nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Rosch das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Rosch anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Rosch verwahrt.
  6. Zur Sicherung der Forderungen von Rosch gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Rosch ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Rosch nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

§ 8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete und notwendige Gerätumgebungen und Systemvoraussetzungen für die von Rosch zu erbringenden Lieferungen und Leistungen vorhanden sind. Er allein trägt dafür die Verantwortung.
  2. Die von Rosch gegebenen Handlungs- und Benutzungshinweise für die Installation und Inbetriebnahme der Lieferungen und Leistungen hat der Kunde zu beachten und umzusetzen. Er hat dafür zu sorgen, dass nur Fachleute die Handhabung und Nutzung der Lieferungen und Leistungen von Rosch vornehmen.
  3. Der Kunde hat Rosch von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung eines gelieferten Produkts und damit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgten. Der Kunde unterrichtet Rosch unverzüglich schriftlich per E-Mail darüber, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einer Leistung von Rosch gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird jegliche Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang nur im Einvernehmen mit Rosch führen.

§ 9. Lieferbedingungen

  1. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, verstehen sich die Lieferungen von Rosch ab Lager/Werk ohne Verpackung.
  2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers/Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  3. Die Sendung kann auf Wunsch des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert werden. Die Kosten für die Versicherung fallen dem Kunden zur Last.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Rosch berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist bzw. seine sonstigen Mitwirkungspflichten verletzt hat.
  5. Soweit der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Rückstand gerät, ruht die Lieferverpflichtung der Rosch, dies auch und insbesondere wegen etwaiger nachfolgender Aufträge.
  6. Bei Eintritt unvorhersehbarer Lieferhindernisse (wie z. B. durch Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen und Anordnungen, gesetzliche Regelungen und Verordnungen, Naturkatastrophen, Lieferschwierigkeiten von Lieferanten) verlängern sich zugesagte Lieferfristen in angemessenem Umfang, d. h. entsprechend der Dauer der Lieferhindernisse.
  7. Die jeweilige aktuelle Marktsituation kann zu unterschiedlichen Lieferschwierigkeiten und Lieferverzögerungen bei den verschiedenen Lieferanten und Herstellern führen. Daher können von Rosch nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten eintreten.

§ 10. Hinweise zu Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen

  1. Nach § 15 Abs. 1 VerpackG ist Rosch dazu verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen unentgeltlich wieder zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt am Standort von Rosch (Adresse: Ostring 13, D-65205 Wiesbaden).
  2. Die Lieferkosten für den Rücktransport für die Verpackung trägt der Kunde.
  3. Kunden haben die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Entsorgung der gekauften Produkte zu prüfen und die Entsorgung der Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

§ 11. Gewährleistung

  1. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, setzen Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat die bestellte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und deren Mangelhaftigkeit Rosch unverzüglich anzuzeigen.
  2. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abgabe der Kaufsache an die Transportperson. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Rosch oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Rosch beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Rosch, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Rosch beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Um eine Gewährleistung zu ermöglichen, muss Rosch zunächst eine Fehleranalyse durchführen. Daher hat der Kunde (zum Zwecke der Fehleranalyse) Rosch tatsächlichen und technischen Zugang zum betroffenen System zu ermöglichen.
  4. Sollte die gelieferte Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Rosch die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Rosch stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Mängelansprüche scheiden ferner durch das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und/oder anderen Kennzeichnungen durch den Kunden oder Dritte aus, die der eindeutigen Identifizierung des Produkts dienen.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Rosch gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Rosch bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen Rosch gilt ferner die Regelung dieses § 12 Absatz 6 entsprechend.
  9. Unbeschadet weitergehender Ansprüche von Rosch, hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge Rosch die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
  10. Der Kunde verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn er eine Lieferung und Leistung verändert oder in einer anderen als der bestimmungsgemäßen oder vertraglich vereinbarten Art und Weise eingesetzt hat.

§ 12. Haftungsbeschränkung

  1. Rosch haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Ferner haftet Rosch für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen dürfte. Im letztgenannten Fall haftet Rosch jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Rosch.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  6. Rosch haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund von Lieferverzögerungen oder Lieferschwierigkeiten entstanden sind, sofern sie von Rosch nicht zu vertreten waren und aufgrund der jeweiligen Marktsituation entstanden sind.

§ 13. Entsorgung

  1. Der Kunde wird die gelieferten Geräte und Waren bei Nutzungsende auf seine Kosten und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften entsorgen. Hierzu erfolgt eine Freistellung für Rosch von der Rücknahmepflicht und Zurverfügungstellung von Rückgabemöglichkeiten sowie damit im Zusammenhang stehender Ansprüche Dritter (§§ 7 ff. ElektroG und im Jahre 2022 auch nach den Vorschriften von ElektroG2).
  2. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Ansprüche auf Übernahme der Herstellerpflichten/Rücknahmepflichten und Freistellung von Ansprüchen Dritter nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach der endgültigen Beendigung der Gerätenutzung verjähren. Diese Frist beginnt frühestens mit einer Benachrichtigung von Rosch über die Nutzungsbeendigung in Textform per E-Mail.
  3. Bei Weitergabe von Geräten an gewerbliche Dritte verpflichtet sich der Kunde, auch diesen Dritten zur verpflichten, die Geräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen, die diesbezüglichen Kosten zu tragen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen. Zuwiderhandlungen führen zur Rücknahme-, Entsorgungs- und Kostentragungspflicht des Kunden hinsichtlich der betreffenden Geräte.
  4. Die weiteren Regelungen des ElektroG2 müssen vom Kunden ebenfalls beachtet werden.

§ 14. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (nur per E-Mail) und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wiesbaden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: Dezember 2021

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